Museumsstiftung Post und Telekommunikation
  • Inventarnummer:3.2014.350
  • Bezeichnung:Altbrief, Brief mit Briefinhalt an Prinz Xaver von Sachsen in Dresden, betr. Beschwerde von Raphael und Michael Hertz aus Schleusingen, dass der "Obrist-WachtMeister von Mayers" die austehenden 61 Thaler für Hafer und Heu noch nicht gezahlt hat

  • Hersteller:Absender
  • Datierung:Datierung: 12.03.1765
  • Maßangaben:Blattmaß (b x h): 186 x 97 mm zum Brief gefaltet
    Blattmaß (b x h): 350 x 210 mm einseitig aufgeklappt
    Bildmaß (b x h): 350 x 420 mm beidseitig aufgeklappt
  • Material/Technik:Material: Papier, Tinte
    Technik: beschriftet
  • Orte/Geografie:Geografischer Bezug: Deutschland; Sachsen; Schleusingen
  • Stichworte:Postgeschichte | Sachsen | Schleusingen | Altbrief
  • Objektart:Original
  • Erläuterungen:Dieser Brief wurde als Teil einer Kooperation zwischen der Freien Universität Berlin und der Museumsstiftung Post und Telekommunikation / Museum für Kommunikation Berlin erfasst, erschlossen und transkribiert.

    Seminar: Briefe im 18. Jahrhundert geleitet von Prof. Dr. Claudia Ulbrich und Dr. Gudrun Emberger, an der Freien Universität Berlin.

    Bearbeiter: Katrin Kleemann, Sophie Mibus

    1. Transkription (Diplomatisch) im Originaltext:

    1765-03-12_01
    [Linke Seite]

    Dem Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn,
    Herrn Xaverio, königlichen Printzen in Pohlen und
    Litthauen [et]c Hertzogen zu Sachßen, Jülich, Cleve, Berg, Engern
    und Westphalen, Landtgrafen in Thüringen, Marggrafen
    zu Meißen, auch Ober- und Nieder-Lausitz, Gefür-
    steten Grafen zu Henneberg, Grafen zu der Marck,
    Ravensberg, Barby und Hanau, Herre zum Raven-
    stein [et]c der Chur Sachßen Administratori.

    Unserm gnädigsten Herrn.

    [Rechte Seite]

    [Stempel des Stempelpapiers: Ein Groschen; kursächsisches Wappen: Kurschwerter und Rautenkranz]
    78.
    [Kanzleivermerk]
    No [Nummer] 161 RkJ. [spezielle Abkürzung der Kanzlei]
    Raphael und Michael, Ge-
    brüdere derer Herz,
    Juden zu Schleußingen.
    Dat[um] 12. Mart[ii] 1765.
    Pst [Praesentum] 29. Ejusd. [ejusdem=desselben]

    Durchlauchtigster königlicher Printz

    Gnädigster Herr!

    Bey des höchstsee[ligen] Königs in Pohlen Majt. [Majestät] und
    Churfürst[lichen] Durch[laucht] zu Sachßen, glorwürdigsten
    Andenckens, haben wir bereits unterm 16. Aug[ust]
    1763 allerunterthänigst anzuzeigen uns ge-
    müßiget gefunden, daß wir dem unter
    denen ChurSächß[ischen] Trouppen stehenden Obrist-
    WachtMeister, Friedrich Wilhelm von
    Mayers, als derselbe auf Werbung und
    zu dem Sammlungs-Geschäffte anhero com-

    1765-03-12_03
    [Linke Seite]

    mandirt gewesen, 244 complete Ratio-
    nes, an Hafer und Heu, liefern müßen,
    auch zugleich die von ihm darüber erhal-
    tene Quittungen, eben so, wie die Beylagen
    [Anlagestrich] sub No. 1. usq[ue] 8. besagen, abschrifftlich an-
    gefüget, und um allergnädigsten Befehl
    allerunterthänigst gebethen, daß erwehn-
    ter Obrist-WachtMeister von Mayers
    zu Bezahlung derer ihm gelieferten 244
    Rationen, welche zusammen 61 thllr [Thaler] betragen
    angehalten werden möchte.

    Alldieweiln aber die darauff gehoffte
    allergnädigste Verfügung noch nicht erfolget,
    mehrbesagter Obrist-WachtMeister von Mayers
    auch sich die gantze Zeit über nicht wieder
    allhier eingefunden, wir jedoch die zu
    fordern habende 61 thllr[Thaler] nunmehro über
    4 1/2 Jahr entbähren müßen, gleichwohln
    solche höchst nöthig haben, und uns nicht zu-
    zumuthen, daß wir selbige länger unab-
    geführet stehen laßen sollen;

    Alß ergehet an Ew. König[liche] Hoheit
    unser unterthänig-gehorsamstes Bitten,

    [Rechte Seite]

    83.
    in höchsten Gnaden zu geruhen, und an den
    Commandanten des löb[lichen] Regiments, worunter
    der Obrist-WachtMeister von Mayers der-
    mahln stehet, gemeßensten gnädigsten Be-
    fehl ergehen zu laßen, damit derselbe
    zu Bezahlung derer uns schuldigen 61 thllr [Thaler]
    nachdrücklich angehalten, oder aus hiesiger
    löb[licher] Steuer- Casse ausgezahlet, und uns
    solchergestalt zu unserer rechtmäßigen
    Forderung geholffen werden möge, wir
    getrösten uns gnädigster Resolution,
    und verharren Zeit Lebens in unter-
    thänigster Treue und Devotion.

    Ew. König[liche] Hoheit

    Schleusingen,
    den 12. Martii
    1765. unterthänigst
    gehorsamste
    Raphael und Michael
    Gebrüder Hertz.

    2. Inhalt:

    Die Brüder Raphael und Michael Hertz, zwei Juden aus Schleusingen, supplizieren am 12. März 1765 an den Prinzen und Administrator Xaver von Sachsen, sie bei der Zahlungseinforderung eines Lieferungsgeschäftes zu unterstützen. Vor 4 ½ Jahren hatten die beiden 244 Rationen Hafer und Heu im Wert von 61 Talern an einen den kursächsischen Truppen angehörenden Obristwachtmeister Friedrich Wilhelm von Mayers geliefert. Die Zahlung der 61 Taler stehe aber noch immer aus. Raphael und Michael Hertz hatten dies bereits am 16. August 1763 in einer Supplik an den Vater Prinz Xavers, König August III. von Polen, Kurfüsten von Sachsen, angezeigt. Da von Mayers die Forderung noch immer nicht beglichen hat, bitten die Brüder Hertz darum, dass der Prinz entweder von Mayers befehle, die 61 Taler zu bezahlen oder aber diese Summe aus der Schleusinger Steuerkasse ausbezahlen lasse.

    [Nur das eigentliche Schreiben ist erhalten, die Beilagen, auf die verwiesen wird, fehlen]

    Teil C: Historischer Kontext:

    Die Stadt Schleusingen, der Entstehungsort des Schreibens, fiel 1718 nach dem Erlöschen der Linie Sachsen-Naumburg-Zeitz an Kursachsen. Um die Versuche der Zahlungseinforderung des Schreibens näher zu betrachten und zu diesem Zweck auch den rhetorischen Aufbau des Schreibens zu berücksichtigen, muss die Position der Gebrüder Hertz als jüdische Heereslieferanten und Hoffaktoren in Schleusingen berücksichtigt werden. Am Beispiel der Gemeinde Schleusingen wird deutlich, dass sich Hoffaktoren zuweilen als Fürsprecher und Wohltäter für ihre jüdische Gemeinde bzw. ihre Verwandten einsetzten. So setzte sich beispielsweise 1710 Abraham Friese, Hoffaktor in Bamberg, für seinen Cousin David Hertz ein, damit diesem das Niederlassungsrecht gewährt wurde. David Hertz ist der Vater der Gebrüder Hertz, er wurde außerdem Vorsteher der jüdischen Gemeinde in Schleusingen, die sich 1725 formierte. (Vgl. Schnee 1954, S. 212; Breuer/Graetz 1996, S. 119; Schwierz 2007, S. 216-218; Nothnagel/Möhring 1998, S. 119).

    Auch David Hertz hatte bereits Geldvorschussgeschäfte geleistet, weswegen er mit Privilegien, wie dem Braurecht ausgestattet wurde und auch in der Lage war, Anliegen – insbesondere Verlängerungen der Schutzbriefe für Juden – gegenüber der Oberaufsicht der Gemeinde Schleusingen geltend zu machen. So erwirkte David Hertz 1746 für seinen ältesten Sohn, Raphael, einen Schutzbrief. Nach dem Tod des Vaters übernahmen Raphael und sein Bruder (Michael) David das Handels- und Geldverleihgeschäft ihres Vaters. Nachdem die Brüder sechszehn Jahre lang als Heereslieferanten und Kreditgeber tätig waren, wurden sie am 30. April 1762 vom König August III. zu „Hof- und Miliz-Factors“ für Henneberg-Schleusingen ernannt. Um ihren Aufgaben als solche unbeirrt nachgehen zu können, wurden ihnen einige Privilegien zuteil, wie beispielsweise abgabenfreies Reisen (samt ihrer Familien) in Kursachsen, sofern sie in königlichen Angelegenheiten reisten. Ferner wurden sie am 11. Januar 1762 bereits Hoffaktoren von dem Herzog Ernst Friedrich III. Carl von Sachsen-Hildburghausen. Manche Hoffaktoren waren durchaus für mehrere Fürsten gleichzeitig tätig. (Breuer/Graetz 1996, S. 107). Bis 1775 wirkten sie als Hof- und Milizfaktoren in Schleusingen, dann verließen sie und ihre Familien die Stadt. Die Gebrüder Hertz gelangten aufgrund ihres Amtes zu viel Ansehen am Hof in Dresden und waren in der Lage, ein gewisses Maß an Reichtum anzuhäufen. (Vgl. Nothnagel/Möhring 1998, S. 117-122; Schnee 1954, S. 240).

    Interessant ist die Tatsache, dass das Geschäft, auf das Raphael und Michael David Hertz sich in ihrem Schreiben vom 12. März 1765 beziehen, wohl etwa im Herbst 1760 – viereinhalb Jahre zuvor – stattgefunden haben muss – etwa zwei Jahre bevor sie Hoffaktoren wurden. Jüdische Heereslieferanten waren kein ungewöhnliches Phänomen im 17. Und 18. Jahrhundert, aus ihnen wurden zunehmend Hoffaktoren. (Vgl. Breuer/Graetz 1996, S. 107).

    Hoffaktoren waren im Dienst eines Fürsten unter anderem für Münzprägung, Waren- und Kreditbeschaffung zuständig. Aus ihren Tätigkeiten ergab sich ihre generell unsichere Stellung gegenüber dem jeweiligen Fürsten und den Ständen. Die Gunst des Fürsten gegenüber den Hoffaktoren war stark von deren Erfolg abhängig, seinen finanziellen Bedürfnissen entgegen zu kommen. Den Ständen gegenüber befanden sich die Hoffaktoren in einer negativen Position, da diese ihr Etatbewilligungsrecht durch die Kreditvergabegeschäfte angegriffen sahen. Die Lage der Hoffaktoren war prekär, sie mussten Kredite und Waren auch dann beschaffen, selbst wenn es sich für sie nicht rentierte. (Vgl. Battenberg 2007, Sp. 600-601; Bruer 2006, S. 15ff, 75ff; Herzig 1997, S. 129-135; Trepp 1996, S. 62-66; Stellmacher 1994, S. 10ff).

    Bei dem vorliegenden Schreiben handelt es sich um eine Supplik, das heißt um eine Bittschrift, die an einen Oberen gerichtet ist (Vgl. Art. „Supplik“, Krünitz 1841, S. 500-502). Zum Zeitpunkt des Liefergeschäftes (Herbst 1760), auf das sich das Schreiben bezieht, befand sich Kursachsen mitten im Siebenjährigen Krieg (1756-1763), auch Dritter Schlesischer Krieg genannt. Preußen, Großbritannien, Hannover und Hessen standen dabei Österreich, Frankreich, Russland, Schweden, vielen Reichsständen und Sachsen gegenüber. Zwar war am 15. Februar 1763 mit dem Frieden von Hubertusburg der status quo ante bellum wiederhergestellt worden, dennoch ging Preußen als Gewinner aus dem Krieg hervor, denn der Besitz Schlesiens wurde Friedrich II. nun zum dritten Mal bestätigt – Preußen etablierte sich als fünfte europäische Großmacht, wohingegen Sachsens Stellung abgeschwächt wurde. (Vgl. Füssel 2010, S. 32-56).

    Sachsen war ein wesentlicher Schauplatz des Krieges gewesen und hatte noch immer die Folgen zu bewältigen: Durch Kämpfe, Zwangsrekrutierungen und Hunger sowie durch Truppenbewegungen eingeschleppte Seuchen wurde die Bevölkerung dezimiert, Städte wurden geplündert und zerstört, außerdem hatte Sachsen hohe Kontributionszahlungen zu leisten. (Vgl. Nicklas 1998, S. 85-87, 97).

    Ferner hatte es kurz nach dem Ende des Krieges einen Thronwechsel in Kursachsen gegeben: Im Oktober 1763 verstarb der König von Polen und Kurfürst von Sachsen, August III. Sein Sohn, Friedrich Christian folgte ihm als sächsischer Kurfürst. Seine Amtszeit dauerte allerdings nur etwa zwei Monate, ehe er an den Pocken verstarb. Sein Sohn und Thronfolger, Friedrich August, war noch minderjährig, weswegen er von 1763 bis 1768 durch seinen Onkel, Prinz Franz Xaver, als Kuradministrator vertreten wurde. (Vgl. Nicklas 1998, S. 88-90).
    Somit ist Franz Xaver der Empfänger des vorliegenden Schreibens. Unter seiner Regierung wurde der von seinem Bruder begonnene sächsische Rétablissement weitergeführt — Staats- und Verwaltungsreformen sowie der Wiederaufbau des nach dem Krieg verwüsteten und verschuldeten Landes. (Vgl. Matzeratz 2006, S. 79ff; Nicklas 1998, S. 85-98; von Poten 1898, S. 578-580; Lehmann/Lesch 2008).

    Das eigentliche Lieferungsgeschäft, das im vorliegenden Schreiben vom 12. März 1765 angesprochen wird, liegt bereits über vier Jahre zurück. Nach der Lieferung ließen die Brüder Hertz drei Jahre verstreichen, ehe sie erstmals (August 1763) an den noch ausstehenden Zahlungsbetrag erinnerten. Zu diesem Zeitpunkt war sogar der Krieg seit sechs Monaten beendet. Dass die Brüder solange mit ihren Forderungen warteten, ist nicht außergewöhnlich: Zum einen aufgrund der heiklen Situation der Hoffaktoren, zum anderen weil Kursachsen direkt vom Krieg und dessen Folgen betroffen war. Hoffaktoren mussten immer auf eine günstige Situation warten, ehe sie ihr Geld eintreiben konnten, um zu vermeiden, bei dem Fürsten in Ungnade zu fallen. Dieser Beweggrund erklärt den untertänigen Tonfall des Schreibens, abgeschlossen von einem großen Devotionsabstand am Ende des Schreibens. Nun, im März 1765, nochmals knappe zwei Jahre nach der vorherigen Schreibens, hatte sich die Situation für die Gebrüder Hertz nochmals verschlechtert: Es hatte einen Thronwechsel gegeben, sie mussten darauf hoffen, dass des Königs Nachfolger das Geschäft anerkannte und sich für sie einsetzte.

    Drei Daten sind somit für das Schreiben entscheidend. Der 12. März 1765 ist das Datum des Schreibens, in welchem die Gebrüder Hertz wiederholt auf die offene Rechnung hinweisen und um deren Begleichung bitten. Außerdem verweisen die Brüder in dem Schreiben auf den 16. August 1763, an dem sie schon einmal die ausstehende Zahlung anmahnten und auf das Datum der Lieferung, das über viereinhalb Jahre zurückliegt. Die geschäftliche Abmachung, die Lieferung und die erste schriftliche Aufforderung zur Zahlung fallen also noch in die Zeit der Herrschaft von August III.

    Der Zeitpunkt der Lieferung, von Mayers‘ Position als Oberstwachtmeister—das heißt als Offizier der Kavallerie—und das Hafer und Heu als Inhalt der Rationen legen nahe, dass die Lieferung für die Versorgung von Pferden einer unter kursächsischem Kommando im Siebenjährigen Krieg kämpfenden Truppe bestimmt war. Angaben zur genauen Menge einer Ration dieser Art finden sich in der Chronik der Stadt Meiningen, in der auf ähnliche Transaktionen von Hafer und Heu zwischen jüdischen Lieferanten und den Kursächsischen Truppen im Siebenjährigen Krieg eingegangen wird. (Vgl. Bechstein 1834-1835, S. 155; vgl. Art. „Oberstwachtmeister“, Krünitz 1806, S. 102).

    Es ist nicht überliefert, ob und wie Xaver von Sachsen auf das Schreiben reagiert hat und damit unsicher, ob die Gebrüder Hertz die 61 Thaler tatsächlich erhalten haben.

    4. Postalische Vermerke (Taxen etc.)
    Das Papier weist einen Stempel auf, welcher das kursächsische Wappen (Kurschwerter und Rautenkranz) zeigt, ferner zeigt der Stempel an, dass das Stempelpapier ein Groschen gekostet hat.


    Literturverzeichnis
    Art. „Oberstwachtmeister". In: Krünitz, Johann Georg [Hrsg.]: Oeconomische Encyclopädie, Band 103. Berlin 1806, S. 102. Online unter URL: http://kruenitz1.uni-trier.de/cgi-bin/getKRSearchText.tcl?sexp=oberstwachtmeister+mode=0+start=0+loc=+from=+til=+sa=0 (14. April 2013).
    Art. „Supplik“. In: Krünitz, Johann Georg [Hrsg.]: Oeconomische Encyclopädie, Band 178. Berlin 1841, S. 500-502. Online unter URL: http://kruenitz1.uni-trier.de/cgi-bin/getKRSearchText.tcl?sexp=supplik+mode=0+start=0+loc=+from=178+til=179+sa=0 (14. April 2013).
    Battenberg, Friedrich: Art. „Hofjuden“. In: Enzyklopädie der Neuzeit, Band 5. Darmstadt 2007, Sp. 600-602.
    Bechstein, Ludwig: Chronik der Stadt Meiningen v. 1676 bis 1834. Meiningen 1834 – 1835.
    Breuer, Mordechai und Graetz, Michael (Hrsg.): Deutsch-jüdische Geschichte in der Neuzeit. Band 1: 1600-1780. München 1996.
    Bruer, Albert: Aufstieg und Untergang: eine Geschichte der Juden in Deutschland. Köln 2006.
    Füssel, Marian: der Siebenjährige Krieg: Ein Weltkrieg im 18. Jahrhundert. München 2010.
    Herzig, Arno: Jüdische Geschichte in Deutschland. München 1997.
    Lehmann, Annekathrin/ Kristin Lesch: Tagungsbericht Dynastie, Rétablissement, Revolution. Xaver von Sachsen (1730-1806) und das albertinische Fürstenhaus in Europa. Internationales wissenschaftliches Kolloquium. 03.07.2008-05.07.2008, Chemnitz, in: H-Soz-u-Kult, 03.09.2008, online unter URL: http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=2243 (15. März 2013).
    Matzerath, Josef: Adelsprobe an der Moderne: Sächsischer Adel 1763—1866. Stuttgart 2006.
    Nicklas, Thomas: Reformansätze im Zeichen der Ökonomie: Kursachsens Rétablissement. In: Laux, Eberhard und Karl Teppe (Hrsg.): Der neuzeitliche Staat und seine Verwaltung. Beiträge zur Entwicklungsgeschichte seit 1700. Stuttgart 1998, S. 85-98.
    Nothnagel, Hans und Möhring, Kerstin: Chronik jüdischen Lebens in Schleusingen. In: Nothnagel, Hans (Hrsg.): Juden in Südthüringen geschützt und gejagt. Eine Sammlung jüdischer Lokalchroniken in sechs Bänden. Band 1: Über jüdisches Leben und Erbepflege im Evangelischen Kirchenkreis „Henneberger Land“. Suhl 1998, S. 112-163.
    Poten, Bernhard von: Art. „Xaver, Franz Xaver“. In: Allgemeine Deutsche Biographie 44 (1898), S. 578-580. Online unter URL: http://www.deutsche-biographie.de/pnd101420153.html?anchor=adb (aufgerufen am 03. Februar 2013).
    Schnee, Heinrich: Die Hoffinanz und der moderne Staat. Geschichte und System der Hoffaktoren an deutschen Fürstenhöfen im Zeitalter des Absolutismus. Band 2: Die Institution des Hoffaktorentums in Hannover, Braunschweig, Sachsen und Anhalt, Mecklenburg, Hessen-Kassel und Hanau. Berlin 1954.
    Schwierz, Israel: Zeugnisse jüdischer Vergangenheit in Thüringen. Eine Dokumentation. Erfurt 2007.
    Stellmacher, Hildegard/Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit Dresden e.V. (Hrsg.): Juden in Sachsen. Ihr Leben und Leiden. Leipzig 1994.
    Trepp, Leo: Geschichte der deutschen Juden. Stuttgart 1996.
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